Staturen der Musikpartei

Statuten – am Anfang das Wesentliche

Ich könnte Musterstatuten aus dem Internet kopieren, leicht abändern, und die meisten Fragen sind damit geregelt. Oder wir klären Meinungsverschiedenheiten im kritischen Dialog über die Statuten und passen diese an. Diese Version ist mir lieber.

§1 Zweck und Sitz des Vereins

Die Musikpartei ist ein Verein nach Schweizer Recht. Die Musikpartei soll die Musik im Alltag stärken und dafür politisch wirken.

Der Sitz ist in Baden, Schweiz

§ 2 Vereinsziel

Der Verein möchte weltweit die Lebensbedingungen bessern. Er tritt international auf und verfolgt soziale Ziele. Der Verein ist neutral und für jeden Menschen der Welt offen und fühlt sich der Menschenrechte verpflichtet.

Der Verein will in der Politik der Schweiz auf allen Ebenen mitwirken. Er ist neutral, transparent und konstruktiv. Musik ist Bewegung und spricht Emotionen an.

§ 3 Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt durch Spenden. Ein Mitgliedsbeitrag ist nicht zwingend. Es wird eine Liste zu allen Einnahmen über CHF 200,- geführt.

§ 4 Organisation

Mitglieder der Partei

Im Verein darf jeder Mensch, unabhängig von Nationalität, Religion, Wohnort, Geschlecht, Beruf und politischer Anschauung eintreten. Es gibt drei Kategorien von Mitgliedern

  • Ordentliche Mitglieder
  • Fans
  • Vorbilder

Parteivorstand

Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten, Sekretär und Finanzverantwortlichen.

Parteiversammlung

Mindestens einmal pro Jahr findet eine Parteiversammlung statt. Dort wird über aktuelle Themen beraten und die Arbeit des Parteivorstands kritisch diskutiert.

Baden, 13. Januar 2023

Per E-Mail wurde von der Bundeskanzlei, wo wir auch die Statuten eingereicht haben, unsere Arbeit als Partei legitimiert.

Als Präsident amtet bis auf Weiteres;
Stephan Zurfluh, Sisikon UR