Baden verbietet Stephan Zurfluh das Musizieren

Stephan Zurfluh wohnt in Baden und kandidiert für die Musikpartei zum Nationalrat. Er will sich den Menschen zeigen, mit ihnen sprechen, seine Lieder zur politischen Willensbildung vortragen. Jetzt hat ihn die Stadtpolizei Baden bis 30. November 2023 verboten, die Stadt zu betreten, obwohl er dort lebt. 

Darüber ist er sehr schockiert gewesen, das Obergericht Aargau verurteilte schlussendlich das Vorgehen der Stadt Baden.

“Ich fühle mich wie im Ghetto, dabei habe ich nur meine demokratischen Rechte genutzt”

“Schwimmen, Bibliothek, Einkauf, Freunde treffen, Arztbesuch, Kino” alles verboten” 

“Ein Anschlag auf Bewegung und Lebensfreude”

Der Konflikt schwillt lange, der Kanton wurde kaum aktiv, obwohl Stephan Zurfluh sich von den Behörden in Baden schikaniert fühlt. Dem Departement des Innern liegen E-Mails vor, darauf hat es eine ausweichende Antwort gegeben. Die Meinungsfreiheit in Baden wird konstant unterdrückt. Der öffentliche Raum für Stephan Zurfluh beschränkt. Ein Polizist, der unbekannt bleiben will, hat die Sache mit ihm analysiert, Stephan Zurfluh ist seiner Meinung nach im Recht.

Stattdessen wird ihm vorgehalten, die öffentliche Ordnung zu stören und aggressiv zu sein. “Fernhaltung aus Baden”, er lebt in Baden. Beim Auslöser für die Wegweisung wurde die Täter Opfer Rolle verdreht.

Wenn Stephan Zurfluh gegen die Verfügung verstösst, riskiert er ein Strafverfahren mit hoher Busse. Wie schnell mahlen die Mühlen der Behörden? Stephan Zurfluh ist in seinen Grundrechten massiv eingeschränkt. Er muss nun wohl sein Glück in den anderen Aargauer Gemeinden suchen. Diese können dabei zeigen, ob sie den Badener Weg gehen oder für Demokratie leben. 

“Es geht nun darum, Kraft zu schöpfen für die politische Arbeit, dranbleiben, weitermachen”. 

Hintergründe

Ich habe am 30.11.23 um 12:40 in der Cordula Passage meine politische Willensbildung gemacht und wurde von eingebürgerten Schweizern, die dort eine Bar mieten, bedroht. Daraufhin habe ich die Polizei gerufen.

Die Polizei hat mich zum Rand der Cordula Passage zitiert und mit ein Verbot verhängt. “Es gab schon öfters Vorfälle, man wird dafür sorgen, dass ich mich nicht mehr in Baden bewegen darf”. Die Täter/Opfer Rolle wurde verdreht. 

Nun, kann ich, obwohl ich in Baden lebe, mich nicht mehr in der Stadt bewegen. Dagegen habe ich umgehend Einsprache erhoben. 

Dennoch werde ich weiterhin meine politischen Rechte wahrnehmen. Baden ist der wichtigste Treffpunkt der Bürger. Der Wahlkampf wird damit anspruchsvoller.

Anlagen

E-Mail von Dieter Egli

Verfügung Wegweisung

Einsprache

Lieder

zurfluh.de/oeffentlicher-raum

zurfluh.de/gericht

zurfluh.de/wegweisung

zurfluh.de/pappgesichter


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