Es gibt Schlichtungsstellen für Mietrecht und Arbeitsrecht. Die sind kostenlos und ätzen manchmal wegen Überlastung. Gerade jetzt, wo der Referenzzinssatz erhöht wird, kann die Mietpreiserhöhung angefochten werden, trotz klarer gesetzlicher Regelungen.
Die beteiligten Parteien werden gebeten, vorab eine Lösung zu finden. Die Schlichtungsstelle, bestehend aus einem Richter und je einen Vertreter, welcher die Seite der Mieter- bzw. Hauseigentümer vertritt, können ja nur schlichten. Jedoch lässt sich der Eigentümer von der Hausverwaltung vertreten, statt mit den Mieter zu sprechen. Dennoch, es wäre eine Chance.
Es setzt sich meist der wirtschaftlich Stärkere durch. Der Mieterverband zeigt sich in der Schweiz oft als Rohrkrepierer, denn Prozesse kosten viel Geld und Klagen sind schwer zu formulieren. Ein Vermieter eine mehrteilige Preiserhöhung gefordert: Referenzzinssatz, Preisindex, Kostensteigerung.
Bei der Kostensteigerung rudert der Vermieter zurück. Sie muss begründet werden. Auch wird die Mieterhöhung ein halbes Jahr später fällig. Was kann der Mieterverband tun? Das Bundesgericht hat ja auch die Kostenmiete kastriert und die Immobilienpreise schiessen in die Höhe. Warum sollen wir die Immobilienbesitzer schonen? Am Ende ist es doch leistungslose Arbeit, wo das Kapital drangsalieren darf.
Schlichtungsgerichte sind wichtig für den gesellschaftlichen Ausgleich, bitte mehr davon. Doch auch müssen wir uns mehr bewegen, gegen die Inflation kämpfen, und uns gegen die Kostenspirale führen. Irgendjemand sackt das Geld ja ein.
Hintergründe
Am 12. Juli 2023 habe ich ein Schlichtungsbegehren wegen der Mietzinserhöhung eingereicht. Diese umfasste drei Positionen.
- Referenzzins
- Preisindex
- Kostensteigerung
Das Schlichtungsgericht hat daraufhin den Vermieter, Logis AG, vertreten durch Andre Roth Immobilien gebeten, die Kostensteigerung zu begründen und eine Einigung mit mir zu suchen, um das Schlichtungsbegehren womöglich zurückzuziehen. Die Immobilien wurden vor einem Jahr verkauft, sie sollen saniert werden, es gibt da keine Mitsprache. Was nun bleibt, ein Urteilsvorschlag, gegen den innert 20 Tagen widersprochen werden kann und 30 Tage später muss die Klage beim beantragt werden.
Ich habe die Mietpreispolitik vor dem Schlichtungsgericht kurz debattiert. Die Miete kann erhöht werden, muss aber nicht. Änderungen sind angeblich nur durch die Politik möglich.
Wie mit Mietern zum Teil herumgesprungen wird, zeigt der Fall Windisch. Wie verantwortungsvoll zeigt sich die Immobilienwirtschaft
Mein Aushang im Haus wird sofort entfernt, viele Bewohner können kein Deutsch.
Artikel in der WOZ: Hintergründe zum Fall Windisch
Zu dem Thema gibt es einige Lieder.
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