Wem gehört der öffentliche Raum?

Wem gehört der öffentliche Raum? Der Öffentlichkeit! Er darf sich dort aufhalten, darf sprechen, Freunde treffen und ein Lied trällern.  Die Gemeinden können Regelung erlassen, falls der öffentliche Raum überbeansprucht wird. Sei es zu Demonstrationen, Konzerten und Feiern. Es gelten Ruhezeiten, es gilt Rücksicht und Verbote müssen wohlbegründet sein.

Oft ist das Gegenteil der Fall. Immer braucht es eine Bewilligung. Wenn ein Platz genutzt wird, wenn ein Megafon verwendet wird, immer bitte brav anfragen. Wollen wir das? Uns einschränken lassen, wo keine Notwendigkeit besteht.  Der Konsum muss funktionieren, es ist störend, wenn der öffentliche Raum der Begegnung dient. Jeder sollte sich am besten in seinen Kaninchenstall zurückziehen. 

Es gibt viele öffentliche Einrichtungen, die könnten grosszügiger sein. Zum Beispiel ein Kindergeburtstag im Schwimmbad könnte durch den Bademeister unbürokratisch genehmigt werden, die Kinder hätten Spass. Für Grillplätze braucht es heute kaum Genehmigungen, wie lange noch? Vandalismus mag das rechtfertigen, doch es braucht Vertrauen in einer Gesellschaft in einer Gesellschaft. Vertrauen kann nur entstehen, wenn man sich persönlich trifft. Die Manipulation und Agitation durch soziale Medien ist keine Option. 

Nun hat die Schweiz strenge Richtlinien, falls ein Hausverbot besteht. Ein Hausverbot kann mündlich durch irgendjemanden ausgesprochen werden und hat Gültigkeit ein Leben lang. Wird dagegen verstossen, so winkt eine Straftat, welche die Staatsanwälte noch so gerne verfolgen. Denn die Unternehmen dürfen auf keinen Fall kritisiert oder gestört werden. Deren Aufgabe ist es Geld zu verdienen. 

Besonders bei Bahnhöfen ufert das aus, SBB Immobilien trägt entscheidend zum Ertrag der SBB bei. Die Reisenden sollen in Cafés konsumieren, wer sich dort niederlässt und nichts konsumiert, soll verschwinden. Doch ist ein Bahnhof nicht vielmehr öffentlicher Raum?

Die Musikpartei und SLEP nutzen den öffentlichen Raum zur politischen Willensbildung. Die Hälfte der Bevölkerung will nichts mit Politik zu tun haben. Dagegen ankämpfen, ist ein Kampf gegen Windmühlen. Die Gemeinden wollen anscheinend unmündige Bürger und erschweren politische Arbeit mit Bewilligungen. Bei den Aussenplätzen der Gastronomie gilt Privatrecht mit entsprechenden strengen Hausverbotsregelungen.

Ein Argument, welches jedoch gerne geteilt wird, ist der freie Zugang zum See. Diese Einschränkung mag niemand, in der Schweiz ist dies Alltag. Reiche Bürger haben Privatstrände, mit Geld ist alles möglich. Unverständlich, warum sich diese Bevorzugung hält. 

Kulturelle Entfaltung wird ebenfalls eingeschränkt und aus dem Alltagsleben verbannt. Junge Leute wehren sich mit Grafitti, was gnadenlos verfolgt wird und mit Skaten, auch hier wehren sich die Nachbarn. Es wird sich sogar über Kinderlärm beschwert. Falls dann die Polizei ausübt, werden nur die “Lärmenden” ermahnt, statt die “Anzeigenden”, für die Egoismus alles ist.

Der öffentliche Raum ist Thema, welches von der Musikpartei aufgegriffen wird. Denn die jetzige Situation ist Ursache vieler Probleme. Vor allem mangelndes Vertrauen und Rücksichtnahme.  

Hintergründe

Stephan Zurfluh und Michelangelo D’Anella tragen die Problematik des öffentlichen Raums in den Wahlkampf. 

Ein Bild von der Cordula Passage entstanden, nachdem die Polizei ausgerückt ist, um
Stephan Zurfluh wegen vieler Beschwerden wegzuweisen

Zu dem Thema gibt es einige Lieder.

zurfluh.de/frei-wie-der-wind
zurfluh.de/licht-aus
zurfluh.de/oeffentlicher-raum
zurfluh.de/passagenmusiker
zurfluh.de/polizistin
zurfluh.de/trafotrauma


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